Leistungen

Unsere Leistungen

Arbeitsschutz

Wir unterstützen Ihren Sicherheitsingenieur bzw. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung bzw. Durchführung der

Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß § 14    Gefahrstoffverordnung

Betriebsanweisungen für Maschinen und technische Anlagen

Mitarbeiterschulung zu
Gefährdungen am Arbeitsplatz und der Prävention von Arbeitsunfällen

Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Auf Wunsch übernehmen wir diese Leistungen auch gerne als externer Dienstleister in der Gesamtbetreuung Ihres Unternehmens.

SiGeKo gemäß §3 Baustellenverordnung

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben in der Planungs- bis Durchführungsphase und beraten Sie bis zur Übergabe an den Nutzer.

Brandschutz

Erstellung aller brandschutzrelevanten Unterlagen, wie zum Beispiel:

Brandschutzgutachten, 
-konzepte, -ordnungen und -nachweise

Fachbauleitung Brandschutz

Plausibilitätsprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Sicherheits-, Räumungs- und Evakuierungskonzepte

BMA-Konzepte gemäß DIN 14675

Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095

Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601

Feuerwehrlaufkarten gemäß DIN 14675

Theoretische und praktische Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Verhalten im Brandfall

technischer, organisatorischer und baulicher Brandschutz

Einsatz von Handfeuerlöschern (auf Wunsch mit praktischer Übung am Brandsimulationsgerät)

Ausbildung

Ausbildung zum  Brandschutzhelfer, sowie Räumungs- bzw. Evakuierungshelfer


Datenschutz

Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der:

Umsetzung der Datenschutzregeln


Prüfung der Datensicherungs-maßnahmen

Prüfung und Kontrolle der Auftragsdatenverarbeitung

Erstellung und Fortführung des Verfahrensverzeichnisses

Durchführung von notwendigen Datenschutzfolge-abschätzungen

Schulung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

Auf Wunsch übernehmen wir diese Leistungen auch gerne als externer Dienstleister in der Gesamtbetreuung Ihres Unternehmens.

Erste Hilfe

Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu betrieblichen Ersthelfern gemäß DGUV V 1

Die Schulungen finden in der Regel vor Ort in Ihrer Firma statt.
Die Mindestteilnehmerzahl sind 10 Mitarbeiter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Koordination mit anderen Firmen, um die Teilnehmerzahl zu erreichen.

Die Abrechnung des Kurses erfolgt in der Regel direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. 


Share by: